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Wie behandle ich Reverse-Charge-Fälle?

eCommerce One ermittelt Reverse Charge und übernimmt den passenden Dokumenthinweis.

Bei einem Reverse-Charge-Fall geht die Verantwortung für die Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf den Leistungsempfänger über. eCommerce One berücksichtigt die dafür hinterlegten Kunden-, Länder- und Steuerdaten bei der Ermittlung des Steuerkontexts und kann die Rechnung entsprechend behandeln.

Öffne die Rechnung und prüfe die Kundeninformationen. Hinterlege insbesondere:

  • die vollständige Hauptanschrift,
  • das richtige Kundenland,
  • eine vorhandene Umsatzsteuer-ID,
  • das zugehörige Steuerland.

Zusätzlich berücksichtigt eCommerce One die Umsatzsteuerregistrierungen deiner Shop-Identität, den Herkunfts- beziehungsweise Versandort und das Rechnungsdatum. Änderungen am Kundenland oder an der Umsatzsteuer-ID führen zu einer erneuten Ermittlung des Steuerkontexts.

Wird anhand der gespeicherten Angaben Reverse Charge ermittelt, behandelt eCommerce One die Rechnung ohne regulären Umsatzsteuerausweis und verwendet den dafür vorgesehenen Hinweis im Rechnungsdokument.

Kontrolliere vor der Ausgabe die Kunden- und Steuerdaten, die Steuersätze der Positionen und den angezeigten Steuerhinweis. Ob das Reverse-Charge-Verfahren im konkreten Geschäftsfall angewendet werden darf oder muss, solltest du mit deiner Buchhaltung oder Steuerberatung abstimmen.

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